Auflagen und Hinweise

1. Der Inhaber dieser Erlaubnis ist verpflichtet, seine Fänge sofort nach dem Anlanden in die Fangliste auf der Rückseite einzutragen. Die Fanglisten bieten wertvolle Hinweise für Hegemaßnahmen.

2. Untermäßige oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische sind sofort sorgfältig in die selbe Gewässerstrecke zurückzusetzen. 

3. Es darf mit zwei Handangeln gefischt werden, davon eine Raubfischangel. Unbeaufsichtigte Handangeln werden als herrenlos eingezogen.

4. Das Angeln vom Boot aus ist nur auf dem Höllensteinsee vom Campingplatz Müller bis zur Staumauer des Höllenstein Kraftwerks erlaubt. Schleppen mit Motoren ist verboten.

5. Alle Erlaubnisscheineinhaber sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Vorlage des Erlaubnisscheins gegenseitig auszuweisen.

6. Der Verkauf der gefangenen Fische bzw. das Vertauschen gegen andere Vorteile sowie das Verfüttern (z.B. in Fischteichen) ist verboten.

7. Blinkern, wobbeln und schleppen ist nur in der Zeit vom 1. Juni bis 15.Februar erlaubt.

8. Das Fischen 10 Meter unter- und oberhalb von Fischtreppen ist verboten.

9. Angelgerät, -zeit, -ort und Köder sind grundsätzlich so zu wählen, dass nach Möglichkeit keine gerade geschonten oder untermaßigen Fische gefangen werden.

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Tageskarte                       15,- 
Anglerboot                        20,-
ab 3 Tagen                        10,-
(für Boot)

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Die Wildwasserstrecke des "Schwarzen Regen" gilt als "Bayerisch Kanada" ...

ohne Übernachtung                      65,- /Person

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